Einigung mit Bund und Ländern
Maskenpflicht, Quarantäne und kranke Kinder: Welche neuen Corona-Regeln in NRW gelten
aktualisiert:
Angela Merkel und die Ministerpräsidenten diskutierten lange über neue, einheitliche Corona-Regeln. Das ist dabei herausgekommen
- Die neuen Corona-Regeln sollten bundesweit einheitlicher werden.
- Nach der Beratung mit Bund und Ländern gelten für NRW neue Vorgaben.
- Armin Laschet legte für NRW in vier Punkten schärfere Maßnahmen fest als nach der Abstimmung erforderlich.
NRW - Weniger Flickenteppich, mehr Einheitlichkeit bei den geltenden Corona-Regelungen: Das war das Ziel der Videokonferenz zwischen Angela Merkel und den Ministerpräsidenten am Donnerstag (27. August). Wie RUHR24.de* berichtet, ist ein neuer Regelkatalog herausgekommen, der für NRW in ein paar Punkten aber deutlich schärfere Regeln vorsieht, als die Abstimmung mit Bund und Ländern ergab.
Bundesland | Nordrhein-Westfalen (NRW) |
Einwohner | 17,93 Millionen |
Ministerpräsident | Armin Laschet (CDU) |
Neue Corona-Regeln in NRW: Maskenpflicht bleibt - außer im Unterricht
Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht soll nun bundesweit einheitlich ein Bußgeld von 50 Euro fällig werden. In Sachsen gilt diese Regel allerdings nicht. In NRW bleibt allerdings zusätzlich die Strafe in Höhe von 150 Euro für Maskenmuffel im öffentlichen Nahverkehr* bestehen.
Für Schüler in NRW gilt: Die Maskenpflicht wird über den 31. August hinaus verlängert. Allerdings gilt die Pflicht eine Maske zu tragen ab dem 31. August nicht mehr im Unterricht. Schüler weiterführender Schulen müssen dann also nur noch auf den Fluren, auf dem Schulhof oder in den Toilettenräumen eine Maske tragen (mehr Nachrichten zum Coronavirus in NRW im News-Ticker*).
Auch für Fahrten mit Bus und Bahn gilt weiterhin die Maskenpflicht. Laut Tagesschau soll geprüft werden, wie im Regional- und Fernverkehr ein erhöhtes Beförderungsentgelt für Maskenverweigerer erhoben werden kann, sodass Kontrolleure - ähnlich eines Busgeldes - direkt Extrakosten erheben können.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht wie gehabt auch in allen Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Arztpraxen, Apotheken und Geschäften.
Neue Corona-Regeln in NRW: Quarantäne für Reiserückkehrer
Kostenlose Corona-Tests soll es ab dem 16. September nur noch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten geben. Reiserückkehrer aus Risikogebieten können die verpflichtende 14-tägige Quarantäne, in die sie nach ihrer Rückkehr müssen, frühestens ab dem fünften Tag durch einen Test beenden. Die häusliche Quarantäne soll intensiv kontrolliert und ein Verstoß mit hohen Bußgeldern belegt werden.
Gegenüber Quarantäne-Brechern will NRW-Ministerpräsident Armin Laschet "null Toleranz" zeigen. Bereits vergangene Woche sprach Laschet davon, dass Sanktionen bis zu 25.000 Euro möglich seien. Der Ministerpräsident erklärte zudem, dass es sein Ziel sei, Weg von kostenlosen Tests hin zu einer Quarantänelösung für Rückkehrer aus Risikogebieten zu gelangen, um Testkapazitäten nicht zu überstrapazieren.
Zudem sollen Einkommensausfälle, die durch eine Quarantäne nach einer vermeidbaren Reise in ein Risikogebiet entstehen, nicht mehr entschädigt werden. Die Region muss allerdings bereits vor Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen sein, damit diese verschärfte Regel greift.
NRW mit neuen Corona-Regeln: Großveranstaltungen bleiben tabu
Ist eine Kontaktverfolgung bei Großveranstaltungen nicht möglich, bleiben diese weiterhin verboten - und zwar mindestens bis Ende Dezember 2020. Wie die Regeln für Sportveranstaltungen aussehen könnten, soll eine Arbeitsgruppe bis Ende Oktober erarbeiten. Einen Start in die Bundesliga mit Zuschauern wird es laut Laschet jedoch nicht geben. Für Sportveranstaltungen könnten dann gesonderte Regeln gelten.
Für private Feiern und Feste konnten sich die Länder nicht auf einheitliche Regeln einigen. Ministerpräsident Armin Laschet befürwortet Beschränkung bei privaten Feiern nicht: "Wir haben schon bei früheren Maßnahmen davon abgesehen, in den privaten Bereich der Menschen einzugreifen", so Laschet. Das solle auch jetzt nicht nachgeholt werden. In NRW gilt aber weiterhin: Wer Räumlichkeiten anmietet um eine Hochzeit oder Taufe zu feiern, darf dies mit maximal 150 Personen tun (mehr Nachrichten aus NRW auf RUHR24.de*).
Ministerpräsident @ArminLaschet kündigt nach den Bund-Länder-Beschlüssen u.a. die verstärkte behördliche Aufsicht bei der Genehmigung von Großveranstaltungen und eine Vollzugsoffensive an: "Wir fahren einen Null-Toleranz-Kurs gegenüber Maskenverweigerern und Quarantänebrechern." pic.twitter.com/23CJgx8iAa
— Staatskanzlei NRW (@landnrw) August 27, 2020
In der Öffentlichkeit gilt aber weiterhin die Abstandregel von 1,5 Metern und, dass sich maximal zehn Personen treffen dürfen. Ausgenommen sind wie gehabt Personen die in gerader Linie miteinander verwandt sind (zum Beispiel Oma - Mama - Kind) oder die aus nur zwei Haushalten stammen.
NRW: Mehr Kinderkrankentage für Eltern nach neuer Corona-Regel
Fünf zusätzliche Kinderkrankentage für jedes Elternteil soll es für gesetzlich versicherte geben. Alleinerziehende bekommen 10 Kinderkrankentage zusätzlich gewährt. Eltern mit einem Kind stehen nun also statt 20, insgesamt 30 Tage zu, statt 40 bekommen Eltern mit zwei Kinder 50 Tage, Eltern die drei oder mehr Kinder haben kommen statt 50 nun auf 60 Tage.
Und noch mehr soll für Kinder und Familien getan werden: Die Digitalisierung der Schulen soll mit einem Sofortprogramm über 500 Millionen Euro weiter unterstützt werden. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks
Rubriklistenbild: © Steffen Kugler/dpa