Maskenpflicht und Testvorschriften

NRW schließt Verschärfung der Corona-Maßnahmen nicht aus

NRW verlängert die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona um weitere vier Wochen. Neue Regeln gibt es nicht, aber Warnungen.

Düsseldorf – Keine schärferen Corona-Regeln für den November hat das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Es verlängert die Coronaschutzverordnung um vier Wochen. Die Corona-Regeln gelten demnach unverändert weiter bis zum 30. November. Auf neue Maßnahmen wird verzichtet, weil die Dynamik des Infektionsgeschehens aktuell nachlasse.

ThemaVerlängerung der Corona-Schutzverordnung
Verlängerung bis30. November 2022
Bekanntgabe durchDas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Gültig seit1. Oktober 2022

NRW hält an Corona-Regeln fest: Keine Maskenpflicht in Innenräumen

Die Corona-Inzidenz in NRW geht weiter zurück. Am Donnerstag (27. Oktober) gab das RKI (Robert Koch-Institut) einen Wert von 548,1 an. Eine Woche zuvor waren es noch 642,2 uns deutschlandweit liegt sie bei 493,4. Angesichts dieser Entwicklungen verzichtet die Landesregierung darauf, eine allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen.

Dies bedeute aber nicht, dass es kein Risiko mehr gebe, warnte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) bei der Bekanntgabe. Falls das Infektionsgeschehen wieder zunehmen sollte, könnten kurzfristig noch neue Maßnahmen beschlossen werden. Laumann appellierte an die Bevölkerung, ihre „Erfahrungen aus zweieinhalb Jahren Pandemie durch einen verantwortlichen Selbstschutz umzusetzen“.

Corona in NRW: Diese Regeln gelten aktuell für die Maskenpflicht

Auch in Schulen wird es weiter keine Pflicht zum Tragen einer Maske geben. Die Lehrergewerkschaft befürchtete zuletzt, dass es in NRW wegen vieler Infektionen zu Schulausfällen kommen könnte.

Zusätzlich zu den deutschlandweiten Regeln gilt in NRW für die Maskenpflicht weiterhin:

  • Keine generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Das gilt auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen. Für Schulen gibt es weiter eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske).
  • Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske)
  • Eine Maskenpflicht in Innenräumen gibt es bei Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen sowie in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose)

Corona in NRW: Testpflicht und Quarantäneregeln

Auch für Tests und Quarantäne bleiben die alten Regeln. Wer positiv getestet wird, muss sich für 10 Tage isolieren. Nach fünf Tagen gibt es die Möglichkeit, die Quarantäne vorzeitig durch einen negativen Test zu beenden. Dafür darf die Wohnung dann auch verlassen werden.

In NRW braucht es dafür einen offiziellen negativen Coronaschnell- oder PCR-Test. Der muss einen Ct-Wert über 30 aufweisen. Ein Selbsttest reicht nicht. Das Freitesten bleibt weiter kostenlos (mehr Infos aus NRW bei RUHR24).

Rubriklistenbild: © Political Moments/Imago

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