Pandemie
NRW-Corona-Regeln laufen aus: Ab 1. März 2023 gilt nur noch eine Regel
Am 28. Februar 2023 läuft in NRW die Coronaschutzverordnung aus. Ab dem 1. März gilt dennoch eine wichtige Regel – sie betrifft uns alle.
Dortmund – Nach fast drei Jahren mit Corona-Regeln läuft am 28. Februar die Coronaschutzverordnung des Landes NRW aus. Genau 1073 Tage mussten sich 18 Millionen Menschen an Maskenpflicht und Co. halten. Ab dem 1. März fallen die allermeisten Regeln weg. Es gilt dann nur noch eine Regel nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.
Ab dem 1. März 2023 gibt es in NRW nur noch eine Corona-Regel
Seit dem 1. Februar 2023 ist bereits die Maskenpflicht im ÖPNV gefallen. Die Maskenpflicht entfällt nun auch zum 1. März für Beschäftigte in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen („in vulnerablen Einrichtungen“). In einigen Einrichtungen dieser Art wird die Maske von Beschäftigten allerdings freiwillig weiterhin getragen.
Ebenfalls entfällt ab dem 1. März das Betretungsverbot für Corona-Positive in vulnerablen Einrichtungen. Ab dem 1. März gilt keine Testpflicht mehr für den Besuch von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und Co. Obacht: In einigen Einrichtungen wird allerdings die Testpflicht für Beschäftigte auf freiwilliger Basis weiterhin gefordert.
Fast alle Corona-Regeln entfallen in NRW ab dem 1. März 2023
Zudem entfallen in NRW ab dem 1. März die Corona-Regeln für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen (siehe letzte Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales).
Damit gilt ab dem 1. März 2023 in NRW nur noch diese Corona-Regel:
- Maskenpflicht (nur FFP2) für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen.
Diese Regelung ergibt sich aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Sie soll vorerst bis zum 7. April 2023 gelten und dann abgeschafft werden.
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisiert Maskenpflicht für Besucher in medizinischen Einrichtungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich mit letzterer Regelung nicht einverstanden. Auch die Maskenpflicht für Besucher medizinischer Einrichtung müsse schon jetzt, zum 1. März 2023, fallen. Die Regelung stelle „eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber anderen Einrichtungen dar“ (hier weitere NRW-News bei RUHR24 lesen).
Es sei die Aufgabe der Praxen, so die KBV, im Rahmen ihrer Hygienekonzepte zu prüfen, ob Patienten zur Prävention von Infektionskrankheiten eine Maske tragen sollten oder nicht.
Rubriklistenbild: © Political-Moments/Imago