Überraschender Entschluss

Am 1. März fallen in NRW fast alle Corona-Regeln – außer einer

Viele Corona-Maßnahmen in NRW enden früher, als zunächst geplant. Laut Bund und Ländern fallen viele Regeln bereits Anfang März. Eine soll bleiben.

NRW – Vor knapp drei Jahren wurden die ersten Maßnahmen zum Kampf gegen das Coronavirus in Nordrhein-Westfalen eingeführt. Ab März 2023 könnte vieles wieder werden wie vor der Pandemie – zumindest was die Corona-Regeln angeht.

Bundesgesundheitsministerium beendet Corona-Maßnahmen ab 1. März 2023

Das haben die Gesundheitsminister der Länder am Dienstag (14. Februar) vereinbart. „Aufgrund der stabilen Infektionslage laufen zum 1. März fast alle Test- und Maskenpflichten aus“, teilt das Bundesgesundheitsministerium in Berlin dazu mit. Ursprünglich sollten die Maßnahmen für Bewohner und Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 7. April laufen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärt dazu: „Unterm Strich ist die Infektionslage seit Wochen stabil. Die 7-Tage-Inzidenz stagniert. Die Krankenhäuser können die Corona-Kranken gut versorgen.“ Dies spreche dafür, dass Impfungen und Tests gewirkt hätten.

Zwar sei die Corona-Pandemie noch nicht vorbei, habe jedoch ihren Schrecken verloren, sagte Lauterbach: „Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

Diese Corona-Maßnahmen gelten auch nach dem 1. März 2023 in NRW

Zum 1. Februar waren in NRW bereits die Isolationspflicht für Corona-Infizierte und die Sonderregeln für Schulen weggefallen. Auch die Maskenpflicht etwa in Fernzügen wurde aufgehoben.

Eine Ausnahme gibt es allerdings, die zum Schutz vulnerabler Gruppen auch nach dem 1. März weiterhin gilt: „Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen“, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach.

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, blickt kritisch zurück auf so manche Corona-Maßnahme.

Das Robert-Koch-Institut rät in seinem Situationsbericht von Donnerstag (9. Februar) dennoch zu Vorsichtsmaßnahmen. Sobald Symptome einer Atemwegerkrankung auftreten, rät die Behörde „für 3 bis 5 Tage und bis zu einer deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause zu bleiben, Kontakte zu meiden, insbesondere auch zu älteren Personen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen“.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa/Symbolbild

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