Corona-Regeln im Herbst und Winter beschlossen – ab 1. Oktober wird es strenger
Die Coronaregeln laufen im Herbst aus. Danach könnten sie wieder verschärft werden. Auch Tests für einen Restaurantbesuch sind wieder möglich.
Update, Donnerstag (8. September), 15.37 Uhr: NRW – Der Bundestag hat die Corona-Regeln für Herbst und Winter beschlossen. Das Gesetzespaket der Ampel-Koalition, das generell wieder schärfere Vorgaben zu Masken und Tests ermöglicht, erhielt am Donnerstag 386 Stimmen. 313 Abgeordnete stimmten dagegen, 3 enthielten sich. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
Die Regeln sollen ab dem 1. Oktober bis zum 7. April 2023 gelten. Mit den neuen Regeln soll einem befürchteten deutlichen Anstieg der Corona-Infektionen begegnet werden. Die Regeln:
- Bundesweit soll weiter eine FFP2-Maskenpflicht in Fernzügen gelten, aber nicht mehr in Flugzeugen.
- In Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen soll es eine solche Maskenpflicht geben.
- Vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken soll zudem ein negativer Test vorgelegt werden müssen.
- Eine Maskenpflicht in Restaurants und anderen Innenräumen sollen die Länder ab Oktober verhängen dürfen.
- Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr soll durch die Länder weiter verhängt werden können.
- An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können.
- Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen ab Klasse fünf.
- Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können.
Erstmeldung, Donnerstag (25. August), 16.15 Uhr: Auch wenn wir viele Freiheiten durch Impfungen und Hygieneregeln zurückgewonnen haben, ist die Corona-Pandemie noch nicht vorbei. Politiker gehen sogar davon aus, dass die Zahl der Infektionen im Herbst wieder ansteigt. Dann seien strengere Vorgaben nötig, damit sich nicht zu viele Menschen mit Corona anstecken und Ärzte sowie Krankenhäuser überlastet werden.
Thema | Corona-Regeln ab Herbst |
Grund | Steigende Infektionszahlen |
Start | 1. Oktober 2022 |
Bundeskabinett sagt ja zu neuen Coronaregeln ab Herbst – auch in NRW
Die neuen Vorgaben sollen zunächst vom 1. Oktober bis Ostern (7. April 2023) gelten. Das geht aus einer Formulierungshilfe hervor, die das Bundeskabinett am Mittwoch (24. August) beschlossen hat. Bundesweit sind drei grundsätzliche Regeln geplant. Erstens: Erwachsene tragen auf Fernreisen und im Flugzeug eine FFP2-Maske, Kinder (6-14) und das Personal dürfen medizinische Masken tragen.

Der zweite Punkt bezieht sich auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Hier soll weiter ein negativer Test für Besuche nötig sein, genauso wie eine FFP2-Maske. Am Arbeitsplatz soll es zudem Homeoffice-Angebote, Regelungen zum Maske tragen und die Möglichkeit zum Testen geben (mehr News aus NRW bei RUHR24).
NRW entschiedet über viele Corona-Regeln wie Maskenpflicht und Testnachweis selbst
Über die anderen Regeln sollen Bundesländer wie NRW selbst entscheiden können. Konkret geht es darum, ob in Innenräumen sowie in Bus und Bahn eine OP- oder FFP2-Maske getragen werden muss. In Restaurants soll es möglich sein, einen negativen Test zu verlangen. In Schulen ab der Klasse 5 ist es denkbar, dass Kinder wieder OP-Masken tragen müssen.
Testangebote für Kitas und Schulen sollen wieder eingeführt werden können. Sollten die Coronazahlen drastisch steigen, könnten auch andere Regeln wieder eingesetzt oder Maßnahmen verschärft werden. Möglich wären dann zum Beispiel eine Personenobergrenze oder Regeln bei Veranstaltungen im Freien.
„Das Gesetz hat eigentlich eine ganz simple Aufgabe: Wir wollen im jetzt kommenden Herbst deutlich besser für die Pandemie gerüstet sein, als das in der Vergangenheit der Fall gewesen ist“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Kabinettssitzung. Es wurden übrigens auch andere Verordnungen verlängert, die zum Beispiel das Impfen und Testen betreffen.
Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe, für den Deutschen Bundestag zum Corona-Schutzgesetz beschlossen. Sie wurde vom Bundesgesundheits- und dem Bundesjustizministerium erarbeitet und beinhaltet vor allem Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Jetzt wird das Parlament darüber beraten und entscheiden.
Mit DPA-Material.