NRW dünnt Angebot an Corona-Impfungen ab 2023 massiv aus
Bisher konnte man sich seine Corona-Schutzimpfung auch in Impfzentren abholen. Mit Beginn des Jahres 2023 wird sich das in NRW aber ändern.
NRW – Die Corona-Inzidenzen in NRW fallen, an Dortmunder Schulen werden die Hygienemaßnahmen zurückgefahren und der überwiegende Teil der knapp 18 Millionen Nordrhein-Westfalen ist mittlerweile vollständig geimpft. Anfang 2023 erfolgt nun der nächste Schritt auf dem Weg in Richtung Normalität – denn aus den Städten und Landkreisen verschwinden Einrichtungen, an die sich viele wohl bereits gewöhnt haben.
Corona Impfungen in NRW ab 2023 nur noch bei Ärzten und in Apotheken möglich
Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales der NRW-Landesregierung am Mittwoch (9. November) in einer Pressemitteilung erklärt, sollen ab dem 1. Januar 2023 die stationären und mobilen Impfangebote des Landes wegfallen. Stattdessen sollen Arztpraxen und Apotheken die Corona-Impfungen übernehmen.
Laut der Deutschen-Apotheker-Zeitung sei diese Entwicklung nicht nur in NRW zu beobachten. Auch Bayern habe den Übergang zur Regelversorgung bereits angekündigt. Es sei weiterhin davon auszugehen, „dass auch andere Länder die staatlichen Impfangebote einstellen“.
Inzidenzen in NRW fallen, viele Bürger sind doppelt geimpft und geboostert
Im bevölkerungsreichsten Bundesland ist die 7-Tage-Inzidenz nach einem kurzen Zwischenhoch Mitte Oktober wieder deutlich gefallen. Sie liegt laut dem NRW-Landeszentrum Gesundheit aktuell nur noch bei 342,8. Hierzulande sind zudem 79,5 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft. Eine Auffrischungsimpfung hätten bereits 65,8 Prozent bekommen, so das Bundesgesundheitsministerium (mehr News zum Coronavirus in NRW auf RUHR24).
Der Corona-Experte Carsten Watzl aus Dortmund hatte angesichts dieser Entwicklung zuletzt Optimismus verbreitet: Die höhere Grundimmunisierung in der Bevölkerung mache schwere Krankheitsverläufe beispielsweise immer unwahrscheinlicher. Auch der NRW-Landesregierung ist diese Entwicklung nicht verborgen geblieben, sie spricht von veränderten „Rahmenbedingungen“ im Vergleich zu den vergangenen beiden Jahren.
NRW plant beim Impfen den Übergang zum Regelsystem ab Januar 2023 – eine Ausnahme gilt
„Der Impfbedarf wird jetzt schon größtenteils durch das Regelsystem gedeckt. Im nächsten Jahr ist dann – solange nicht etwas Unvorhersehbares passiert – die Zeit gekommen, dass das Impfgeschehen komplett in die Regelversorgung übergeht“, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Wer sich also im neuen Jahr impfen lassen will, kann dies nur noch bei seinem Hausarzt oder auch vereinzelt in Apotheken machen. Eine Ausnahme bilden laut dem NRW-Gesundheitsministerium vulnerable Personengruppen, wie etwa Menschen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Für sie sollen „die Kreise und kreisfreien Städte ihre koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) auch im ersten Quartal 2023 fortführen“.
NRW-Landesregierung verschärft Corona-Regeln vorerst nicht – schließt strengere Regeln aber grundsätzlich nicht aus
Sofern sich allerdings im neuen Jahr die Nachfrage nach einer Impfung erhöht, könne man darauf kurzfristig reagieren. Dank bestimmter „Vorhaltestrukturen“ könne man schnell wieder das staatliche Impfangebot hochfahren, versichert die NRW-Landesregierung in ihrer Pressemitteilung.
Auch wenn sich die Politik zuletzt gegen eine Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen und damit gegen eine Maskenpflicht in Innenräumen ausgesprochen hatte, sollte man das Virus nicht auf die leichte Schulter nehmen.

NRW-Gesundheitsminister Laumann betont Bedeutung von Impfungen – Impfcheck soll helfen
Laumann erklärt dazu: „Die Impfungen bleiben der wichtigste Schutz vor schweren Krankheitsverläufen. Es ist daher wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger den für sie jeweils bestmöglichen Impfschutz haben.“ Mittlerweile schließt die Landesregierung die Verschärfung von Corona-Schutzmaßnahmen zumindest nicht mehr aus.
Es sei weiterhin wichtig, dass man seinen Impfschutz überprüft und diesen „mit den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission“ abgleiche, so Laumann weiter. Wer eine Impfempfehlung möchte, kann dafür den Impfcheck der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nutzen.