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15-Kilometer-Regel: Welche Städte in NRW derzeit davon betroffen sind

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Von: Florian Forth

Seit Mitternacht gilt eine neue 15-Kilometer-Regel in NRW. Bürger in vier Kommunen sind von der Bewegungseinschränkung betroffen. Doch wie berechnet sich der Radius? Und was sind die Ausnahmen?

Düsseldorf – In einigen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind am Dienstag (12. Januar) Bewegungseinschränkungen für die Bürger in Kraft getreten. Damit soll die Ansteckung mit dem Coronavirus eingedämmt werden. Bislang sind davon nur vier Kreise in NRW betroffen. Wir beantworten, wie die 15-Kilometer-Regel anzuwenden ist, wo sie gilt und welche Ausnahmen es gibt.

Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Einwohner:17,9 Millionen (2019)
MinisterpräsidentArmin Laschet (CDU)

Corona in NRW: Seit wann gilt die 15-Kilometer-Regel?

Als die sogenannte Regionalverordnung am Montagabend (11. Januar) online ging, dürfte der ein oder andere bereits im Bett gewesen sein. Gegen 22.30 Uhr verkündete das Land NRW die sogenannte 15-Kilometer-Regel. Sie gilt ab sofort und regelt, wie weit sich Menschen, die in Corona-Hotspots leben, noch von ihrem Heimatort entfernen dürfen (alle News zum Coronavirus in NRW).

Die Regionalverordnung (PDF) ergänzt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW und soll eine feinere Justierung der Beschränkungen bewirken. Die Beschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit ist ein erheblicher Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Deshalb gelten strenge Voraussetzungen, unter denen diese Regelung gilt.

15-Kilometer-Regel in NRW: Welche Städte und Kommunen gelten als Hotspots?

Eine Stadt oder Kommune in NRW gilt laut der neuen Verordnung dann als Hotspot, wenn ein „nachhaltig hohes Infektionsrisiko“ vorhanden ist. Das gilt für Kommunen, die einen 7-Tages-Inzidenzwert von 200 so deutlich überschreiten, dass in absehbarer Zeit keine Besserung zu erwarten ist. Derzeit wird der Inzidenzwert von Montag (11. Januar) zugrunde gelegt.

Das allein reicht jedoch nicht. Betroffene Städte und Kommunen müssen zudem ein „diffuses Infektionsgeschehen“ aufweisen. Das bedeutet: Wenn die Corona-Neuinfektionen etwa auf Pflegeheime oder andere Orte einzugrenzen sind, kann die 15-Kilometer-Regel nicht greifen. Sie hätte auch kaum einen Nutzen. Sind die Neuinfektionen der vergangenen Woche über das gesamte Stadtgebiet verstreut, kann sie verhängt werden.

Die hohen Infektionszahlen innerhalb bestimmter Regionen stellen aber auch ein Infektionsrisiko für das Umland und letztlich das gesamte Landesgebiet dar.

Coronaregionalverordnung des Landes NRW

NRW: Welche Städte sind jetzt von der 15-km-Regel betroffen?

Potenziell wären in NRW gleich eine ganze Reihe an Kommunen von der neuen Regel betroffen. Aktuell gilt der 15-Kilometer-Radius jedoch nur in diesen vier Städten und Kreisen:

In all diesen Kreisen gibt es nach Angaben des Landes sowohl Ausbrüche in Pflegeeinrichtungen sowie im gesamten Kreisgebiet. Damit gilt das Infektionsgeschehen als „diffus“ und die 15-Kilometer-Regel greift. Trotz des seit Mitte Dezember geltenden Lockdowns sei tendenziell nicht damit zu rechnen, dass die Zahlen sinken, teilt das Land NRW mit.

Corona-Inzidenzwert liegt über 200: Warum gilt die Regel hier (noch) nicht?

Gleich drei weitere Kommunen in NRW haben ebenfalls einen Inzidenzwert jenseits der 200. Dennoch gilt die Verordnung hier vorerst nicht. Wie kommt das? Dazu schreibt das Land NRW in seiner Begründung der 15-km-Regel: „Sie haben im Rahmen einer Anfrage zur Bewertung der Infektionszahlen geltend gemacht, dass die Zahlen für ihre Stadt nicht belastbar seien.“

Sprich: Die Städte haben nach den Feiertagen noch nicht alle Nachmeldungen der Corona-Infektionen aufgeholt. Das macht eine fundierte Aussage über das Infektionsgeschehen derzeit nicht möglich. Bevor also die Grundrechte eingeschränkt werden können, müssen die Städte erstmal Zahlen nachliefern. Dazu gehören auch zwei Städte aus dem Ruhrgebiet.

In diesen Städten in NRW wird in den kommenden Tagen über die 15-Kilometer-Regel entschieden (Stand 12. Januar):

15-Kilometer-Radius: Woher weiß ich, wohin ich jetzt noch fahren darf?

Das ist nicht ganz einfach nachzuvollziehen. Die 15-Kilometer-Regel gilt immer für den gesamten Kreis, in dem die Menschen leben. Die Bewegungseinschränkung gilt jedoch immer nur ab der Außengrenze der Heimatgemeinde, nicht von der genauen Adresse. Ab dort wird der Radius in 15 Kilometern Luftlinie berechnet.

Ein Beispiel: Im gesamten Kreis Recklinghausen gilt derzeit die Regionalverordnung – also auch für die Gemeinden Castrop-Rauxel sowie Haltern am See und Oer-Erkenschwick. Doch die Bürger in den einzelnen Städten haben einen unterschiedlichen Bewegungsradius.

Aus Castrop-Rauxel kann man etwa noch innerhalb der 15 Kilometer ab der Außengrenze bis nach Dortmund fahren, Marl ist auch noch drin. Dorsten ist neuerdings aber unerreichbar, weil dann der 15-Kilometer-Radius ab der Gemeindegrenze Castrop-Rauxel überschritten ist. Von Haltern aus ist sogar alles südlich von Recklinghausen nahezu unerreichbar: Bottrop, Herne, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund.

Anders als in ländlichen Regionen dürften Bürger im Kreis Recklinghausen aber innerhalb von 15 Kilometern um ihre Heimatgemeinde die wichtigsten Besorgungen verrichten können. Dadurch sei der „durch das Verbot vorgenommene Grundrechtseingriff vertretbar“, schreibt das Land NRW.

Nützliche Tools zur Berechnung des 15-km-Radius um den Wohnort

15-Kilometer-Regel in NRW: Welche Ausnahmen gelten jetzt?

Es gibt gleich mehrere Ausnahmen von der 15-Kilometer-Regel, berichtet auch WA.de*, sofern nach der Coronaschutzverordnung erlaubt:

Unter den letzten Punkt fallen laut der Verordnung auch mehrtägige Urlaubsreisen. "Jedoch sind solche Reisen derzeit im Inland aufgrund des in allen Ländern geltenden Verbots touristischer Beherbergungen ohnehin weitgehend nicht möglich", schreibt das Land NRW. Bei Reisen ins Ausland gelten die Regelungen der jeweiligen Staaten. *WA.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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