Geschenke kaufen

Kein Weihnachtsgeld 2022? Was Dortmunder jetzt tun können

Wer Weihnachtsgeld bekommt, kann sich freuen. Eine Gewerkschaft gibt Dortmundern Tipps, um vielleicht doch noch eine Sonderzahlung zu erhalten.

Dortmund – Die Vorweihnachtszeit gehört in den meisten Branchen zu den umsatzstärksten Phasen in einem Geschäftsjahr. Logisch, wollen viele Menschen ihren Liebsten ein Geschenk kaufen oder sich selbst etwas Gutes tun. Praktisch ist es für jeden, der im November Weihnachtsgeld von seinem Arbeitgeber bekommt. Nicht jeder erhält aber diese zusätzliche Finanzspritze. Eine Gewerkschaft rät Dortmundern daher, genau den Tarifvertrag zu checken.

Wer bekommt in Dortmund Weihnachtsgeld? Tarifvertrag ist keine Garantie

Gerade in Zeiten von Inflation und hoher Energiepreise dürfte ein 13. Gehalt viele Menschen freuen. Doch nicht jeder bekommt diese Sonderzahlung zum Ende des Kalenderjahres. Besonders Beschäftigte mit einem Tarifvertrag dürfen sich freuen.

Laut dem Statistischen Bundesamt haben 85,7 Prozent aller Tarifbeschäftigten in diesem Jahr Anspruch auf eine entsprechende Sonderzahlung zum Jahresende. Die Zahlung beträgt im Schnitt 2.747 Euro – 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr.

Anspruch auf Weihnachtsgeld haben heißt aber nicht auch Weihnachtsgeld bekommen. Laut einem Bericht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) lassen viele Arbeitgeber ihr Personal leer ausgehen, obwohl vertraglich ein Weihnachtsgeld zustünde. „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk“, sagt Torsten Gebehart von der NGG-Region Dortmund in einer Pressemitteilung.

Weihnachtsgeld 2022: Auch Minijobber haben Anspruch auf Extra-Zahlung

Die Gewerkschaft rät Arbeitnehmern, den Tarifvertrag genauestens zu checken. Insbesondere für die rund 32.100 Menschen, die in Dortmund laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check, heißt es weiter in der Mitteilung: „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Gebehart.

Viele Menschen geben das Weihnachtsgeld direkt wieder für Geschenke aus.

Laut einem Bericht des Handelsblatts ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, ein Weihnachtsgeld zu zahlen, wenn dieses in Betriebsvereinbarungen, Arbeits- oder Tarifverträgen festgelegt ist. Sonst gilt die Sonderzahlung als freiwillige Geste, um beispielsweise Betriebstreue zu honorieren.

Wer sich unsicher ist oder einen professionellen Rat benötigt, könne sich bei der zuständigen Gewerkschaft melden, rät auch die NGG.

Rubriklistenbild: © Daniele Giustolisi/RUHR24

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