Coronavirus hat auch Auswirkungen auf Fastenbrechen und Ramadan - das erwartet tausende Muslime in NRW
Ab heute begehen tausende Muslime in NRW den Fastenmonat Ramadan. Auch trotz des Coronavirus. Das kommt aktuell auf die Religionsgemeinschaft zu.
- Das Coronavirus* sorgt in 2020 für einen außergewöhnlichen Ramadan für viele Muslime in NRW.
- Kontaktsperren sorgen für viele Einschränkungen der täglichen, religiösen Rituale.
- Darauf muss sich die große Religionsgemeinschaft in NRW einstellen.
Update,
Freitag
(24.
April),
8.17
Uhr:
Dortmund - Gute Nachrichten für
Muslime
, die seit heute in den Fastenmonat
Ramadan
starten: Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung werden in
NRW
ab Mai wieder öffentlich stattfinden. Das kündigte die Landesregierung am Donnerstag nach Gesprächen mit Kirchenvertretern über Schutzkonzepte an.
Kirchen und Religionsgemeinschaften hatten in NRW im Zuge der Coronavirus-Krise auf öffentliche Versammlungen verzichtet. Ein Gottesdienst-Verbot gab es allerdings nicht.
Unterdessen senden Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Aysun Tekin, Vorsitzende des Integrationsrats der Stadt, ein gemeinsames Grußwort - unter anderem mit türkischem Untertitel:
Erstmeldung, Mittwoch (22. April): Coronavirus, Kontaktsperren und der Ramadan: Kann das funktionieren? Auf tausende Muslime in NRW kommt in den kommenden Wochen genau das zu. Am Freitag (24. April) beginnt der Fastenmonat mitten in der Covid-19-Pandemie und endet am 26. Mai. RUHR24.de* erklärt, was die zweitgrößte Religionsgemeinschaft im Westen nun erwartet.
Ramadan 2020 in NRW: Coronavirus sorgt für Einschränkungen
Moscheen sind derzeit genauso wie Kirchen, Synagogen und andere Gebetshäuser für große Menschenansammlungen geschlossen. Das Problem: An jeden Abend im Ramadan treffen sich tausende Muslime in NRW nach Sonnenuntergang in ihrer jeweiligen Moschee, um zusammen zu beten.
Danach beginnt das als "Iftar" bezeichnete Fastenbrechen und damit eine Zeit des geselligen Beisammenseins und gemeinsamen Essens und Trinkens. Gegenseitige Besuche und Einladungen zum Fastenbrechen sind an der Tagesordnung. Das gemeinsame Fastenbrechen findet auch oft in den jeweiligen Moschee-Gemeinden statt, in denen manchmal sogar jeden Tag im Ramadan Essen ausgegeben wird.
Kontaktsperre bis 3. Mai: Muslime müssen sich im Ramadan wegen Coronavirus umstellen
In Zeiten des Coronavirus ist zumindest das Gesellige während des Ramadans außerhalb des Familien- bzw. Wohnungsverbunds nicht möglich. Bis einschließlich zum 3. Mai gilt die Kontaktsperre. Schwer vorstellbar, dass die Bundesregierung oder Länder und Städte die Kontaktbeschränkungen danach komplett fallen lassen.
Unterdessen finden bereits Gespräche mit den großen Religionsgemeinschaften in Deutschland statt, wann die Regelungen für Gottesdienste gelockert werden könnten. Im Raum steht, dass das Corona-Kabinett am 30. April den Beschluss fassen könnte, Gottesdienste wieder zuzulassen - unter strikten Sicherheitsvorkehrungen.
Bis dahin müssen Gotteshäuser geschlossen bleiben, was auch dem Zentralrat der Muslime bewusst ist: "So schwer es uns fällt, unsere Moscheen im Heiligen Monat Ramadan weiter geschlossen zu halten, so ist es unsere religiöse und bürgerliche Verantwortung, in der aktuellen Phase genau das zu tun", sagte etwa dessen Vorsitzender Aiman Mazyek.

Nicht nur was das Zusammenkommen in den Moscheen betrifft, dürfte in Coronavirus-Zeiten für Muslime im Ramadan schwer werden, sondern auch das tägliche Zusammenkommen nach dem Fastenbrechen.
Coronavirus in NRW: Ansammlungen verboten - Fastenbrechen im Ramadan mit Einschränkungen
In NRW sind "Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen" laut der seit dem 20. April geltenden und aufgefrischten "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" verboten. Für Familien und in einem Haushalt lebende Personen gelten Ausnahmen. Verboten sind auch Großveranstaltungen bis einschließlich zum 31. August dieses Jahres. So musste auch das Festi Ramazan in Dortmund, eines der größten Ramadan-Feste in Europa, sein Event absagen*.
Ramadan in NRW: Versammlungen zur Religionsausübung wegen Covid-19-Pandemie verboten
In der Verordnung heißt es auch wörtlich: "Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben."
Und auch was das Speisen im öffentlichen Raum betrifft, gibt es eine klare Regelung in der Verordnung: Das Picknicken und das Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen sind untersagt.
Fastenbrechen im Ramadan 2020: Muslime sollten wegen des Coronavirus daheim bleiben
Heißt: Zum Fastenbrechen sollten Muslime in den eigenen vier Wänden bleiben und nur Kontakt zu den eigenen Mitbewohnern halten. Von Besuchen von Menschen außerhalb des eigenen Hausstands wird dringend abgeraten - auch wenn es in der Theorie nicht verboten ist. In der Verordnung ist stets die Rede von Verboten "im öffentlichen Raum".
Nach wie vor erlaubt ist die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf durch Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Mensen, (Eis-)Cafés und Kantinen. Wer sich zum Fastenbrechen also mit einer deftigen Mahlzeit stärken will, kann das tun. Voraussetzung dafür ist, dass etwaige Betriebe geeignete Vorkehrungen zur Hygiene treffen. So sollten Gastronomen den Zutritt zu ihren Lokalen beschränken, Warteschlangen vermeiden und gewährleisten, dass Mindestabstände von 1,5 Metern eingehalten werden.
Fällt das Fastenbrechen wegen des Coronavirus aus?
Spannend könnte es zum Ende des Ramadans werden, denn dann steht für die Muslime ein dreitägiges Fastenbrechenfest an, das auf Arabisch "Id-ul Fitr" und "Ramazan Bayramî" auf Türkisch heißt. Das Ramadanfest geht vom 24. Mai bis zum 26. Mai. An diesen Tagen werden Verwandte und Bekannte besucht, wobei gewöhnlich die Jüngeren die Älteren mit ihren Besuchen ehren. Sollte die Kontaktsperre bis dahin nicht deutlich gelockert worden sein, könnte es für viele Muslime in NRW (hier gibt es mehr Artikel aus dem Ressort auf RUHR24*) in diesem Jahr ein ziemlich trauriger Ramadan werden.
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