Gelber Schein

Elektronische AU: Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in NRW ändert

Der gelbe Zettel ist bei Arbeitnehmern und -gebern wohlbekannt. Das geschätzte Papier ist 2023 Geschichte. Das Verfahren verläuft jetzt digital.

NRW – Seit dem 1. Januar 2023 gibt es regulär keine abgedruckte AU mehr beim Arzt. Arbeitgeber holen sich die Infos ab sofort online von der Krankenkasse. Ärzte müssen also alle AUs digital übermitteln. Für Arbeitnehmer fällt der lästige Gang zum Briefkasten weg. Wie gut klappt das bisher in NRW auf allen Seiten? RUHR24 hat nachgefragt.

Keine gelben Zettel mehr – AUs in NRW nur noch online verfügbar

Praxen in NRW sind deutlich digitaler geworden. Bereits seit 2021 übermitteln viele Ärzte die AU schon elektronisch an die Krankenkassen. Für den Betrieb gab es aber weiter den gelben Schein – 2023 ändert sich auch das. Der Schein wird nun elektronisch von der Krankenkasse an den Arbeitgeber übermittelt.

Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe läuft es von der Seite der Praxen bisher ganz gut. „Für die Praxen ist es kaum eine Veränderung. Die meisten waren längst dazu in der Lage. Eine Herausforderung könnte es eher für die Arbeitgeber sein, welche die Daten nun über die Krankenkassen abrufen müssen. Hier könnte ich mir schon vorstellen, dass es am Anfang holpert“, meint ein Sprecher der KVWL aus Dortmund.

Elektronische Krankschreibung: die Praxen in NRW waren vorbereitet

Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen bestätigt per Mail: „Schon Anfang Dezember führten bereits über 80 Prozent der Praxen in Nordrhein die digitale AU-Übermittlung mit der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten durch. Wir rechnen damit, dass diese Zahl zum Jahreswechsel weiter angestiegen ist“.

„Wir raten den Praxen – insbesondere auf Wunsch – aktuell noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform auszustellen“, erklärt ein Sprecher der KVWL im Gespräch mit RUHR24. Das bestätigt auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein. Per Mail heißt es: „Sowohl ältere als auch jüngere Versicherte können auf Wunsch weiterhin einen Paper-Ausdruck der AU erhalten“.

Die elektronische AU ist seit dem 1. Januar Pflicht.

Die Papierform ist übrigens auch bei technischen Problemen immer noch vorgesehen. In Zukunft weiter komplett auf die analoge Variante als Praxis zu setzen, ist allerdings nicht erlaubt. Die Ärzte sind nämlich alle verpflichtet, die Umstellung mitzumachen – auch wenn sie kurz vor der Rente stehen. Bisher sind hier keine Strafen vorgesehen. Allerdings würde es laut Kassenärztlicher Vereinigung Nordrhein auffallen, wenn eine Praxis länger keine digitalen Daten an die Krankenkassen übermitteln würde.

Elektronische AU: Neue Regelung lässt Arbeitgeber in NRW straucheln

Der Knackpunkt scheint aktuell also eher die Arbeitgeberseite zu sein. Deshalb hat RUHR24 auch hier nachgefragt. Vom Arbeitgeberverband in Bochum heißt es, dass bisher kaum bis keine Erkenntnisse vorliegen. Die Regelung greift schließlich auch erst seit dem 1. Januar (mehr News aus NRW bei RUHR24).

Die digitale Krankschreibung beschäftigt aktuell Arbeitgeber in ganz NRW.

„Es ist aber schon eine deutliche Umstellung für die Unternehmen“, meint ein Pressesprecher aus Bochum. „Wir haben uns und die Unternehmen durch Infoveranstaltungen bestmöglich vorbereitet, aber die Personalabteilungen dürften dennoch momentan gut beschäftigt sein“. Ganz genau sei das aber noch nicht zu sagen, da viele Menschen in NRW aktuell noch im Urlaub sind.

Rubriklistenbild: © Eva Blanco/ Imago

Mehr zum Thema