Coronaschutzverordnung
NRW: Corona-Schnelltest ist positiv – was jetzt aktuell zu tun ist
Was tun, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist? In NRW gelten aktuell noch relativ strikte Regeln. Wir fassen zusammen, was in Sachen Quarantäne gilt.
Dortmund – Die Nase läuft, der Kopf brummt, das Fieber steigt, das Essen schmeckt nach nichts – und das verdammte Kratzen im Hals geht in ein Husten über. Wer diese Symptome hat, könnte sich mit dem Coronavirus infiziert haben. RUHR24 erklärt, was in NRW zu tun ist, wenn der Corona-Schnelltest positiv ist.
7-Tage-Inzidenz NRW | 512,2 (Stand 27. Juli) |
Anteil COVID-19-Patienten an betreibbaren Intensivbetten | 7,48 Prozent |
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz | 7,74 |
Corona-Schnelltest ist positiv: Was ist in NRW zu tun?
Erste Maßnahme, wenn man auf dem Corona-Schnelltest zwei rote Balken sieht ist, na klar, sofort in die Isolation begeben, also ab nach Hause oder einfach zu Hause bleiben, falls man dort schon ist. Dabei ist es egal, ob man geimpft oder genesen oder beides ist.
Zuhause heißt es dann: Kontakt zu anderen Menschen vermeiden – auch im Treppenhaus zu den Nachbarn. Post holen oder Einkäufe machen, das müssen andere erledigen.
NRW: Nach positiven Corona-Schnelltest sofort in die Quarantäne
Direkt nach dem Erhalt des positiven Corona-Tests sollte man Personen darüber informieren, zu denen man in den letzten zwei Tagen vor dem Testergebnis engen Kontakt hatte. Enger Kontakt heißt: Mehr als zehn Minuten Kontakt ohne Maske, mit weniger Abstand als 1,5 Meter oder längerer Kontakt in einem schlecht oder nicht belüfteten Raum.
Die Kontaktpersonen haben dann die Möglichkeit, sich zu testen und zu prüfen, ob sie sich auch mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen aber nicht zwingend in Quarantäne. Enge Kontaktpersonen von Coronainfizierten sollten engere Kontakte mit anderen zunächst meiden.
Nach positivem Schnelltest auf Corona dauert Quarantäne in NRW mindestens fünf Tage
Apropos Quarantäne: Diese dauert wenigstens fünf Tage ab Erhalt des Testergebnisses. Erst dann ist ein Freitesten mittels offiziellem Schnelltest oder PCR-Test möglich. Dafür darf die Wohnung dann selbstverständlich verlassen werden.
Beispiel: Der Tag des Tests war der 30. November und das Ergebnis liegt am selben Tag vor (Tag 0). Die Frist beginnt am folgenden Tag (1. Dezember) zu laufen. Tag 5 ist somit der 5. Dezember, ab da ist das Freitesten möglich. Die Isolierung endet spätestens mit Ablauf des 10. Dezember auch ohne Test.
NRW-Arbeitgeber brauchen nach positivem Corona-Test offizielle AU vom Arzt
Apropos: Für die Krankmeldung beim Arbeitgeber reicht ein Schnelltest, den man zu Hause macht, eigentlich nicht aus. Nötig ist ein offizieller Test und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) durch einen Arzt. Erst dann gibt es auch eine Verdienstausfallentschädigung durch die Krankenkasse.
Nach Ende der Quarantäne empfiehlt das Land NRW, bis zum Tag 10 nach Symptombeginn im engen Kontakt – vor allem mit gesundheitlich schwachen Personen – eine medizinische Maske zu tragen.
Rubriklistenbild: © Sebastian Gollnow/dpa