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Verfall des Hannibal II in Dortmund: Endlich ein positives Signal an die Ex-Mieter

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Von: Lisa Krispin

Hannibal II in Dortmund verfällt und verwahrlost zunehmend.
Hannibal II in Dortmund verfällt und verwahrlost zunehmend. © Mieter Netzwerk Dortmund e.V.

Die Ex-Mieter des Wohnhauses Hannibal II in Dortmund schauen weiter in die Röhre. Die ehemaligen Bewohner sollten sich ranhalten, wollen sie Ansprüche noch geltend machen.

Update, Dienstag (17. November), 9 Uhr: Dortmund - In Sachen Verjährungsproblematik gibt es nun offenbar ein erstes positives Signal vonseiten des Hannibal II-Eigentümers, der Lütticher 49 Properties GmbH.

Hannibal IIWohnkomplex in Dortmund-Dorstfeld
AdresseVogelpothsweg 21 bis 26
Wohneinheiten412

Verjährungsfrist im Fall von Hannibal II: positives Signal des Eigentümers

Wie der Mieterverein Dortmund mitteilt, habe die zuständige Hausverwaltung, die Allsites Property Management GmbH, noch am Montag (16. November) erklärt, dass die Eigentümer des Gebäudes in Dortmund-Dorstfeld den Verjährungsverzicht bis zu sechs Monaten nach Abschluss des Verfahrens aussprechen.

Ein schriftliche Bestätigung soll der Mieterverein Dortmund laut eigener Aussagein der kommenden Woche erhalten.

Ursprungsmeldung, Montag (16. November), 16 Uhr: Es ist ein Trauerspiel, was seit der Räumung des Wohnhauskomplexes Hannibal II im Dortmunder Stadtteil Dorstfeld vor über drei Jahren passiert ist. Oder besser gesagt: Was eben nicht passiert ist. Seit der plötzlichen Evakuierung im September 2017 sitzen hunderte Mieter immer noch auf den Kosten, die damals für sie entstanden sind, berichtet RUHR24.de.*

Über drei Jahre nach der Hannibal-Räumung: Mieter sind die großen Verlierer

Es geschah von heute auf morgen, als über 750 Menschen im Herbst 2017 ihre Wohnungen verlassen mussten. Aufgrund erheblicher Brandschutzmängel ließ die Stadt Dortmund den Gebäudekomplex in Dorstfeld damals räumen* - und setzte sich mit dieser Entscheidung über den Eigentümer hinweg.

Laut dem Mieterverein Dortmund war die Räumung am 21. September 2017 für die Betroffenen eine der „härtesten Herausforderungen.“ Und auch heute sind die ehemaligen Mieter des Hannibal II noch immer die großen Verlierer.

Hannibal-Räumung im Herbst 2017: Mieter sitzen noch auf den Kosten

Denn nach wie vor sind wichtige rechtliche Fragen für die früheren Bewohner ungeklärt - insbesondere wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Hierzu gehören zum Beispiel:

Laut dem Mieterverein wären „die Eigentümer, die Lütticher 49 Properties GmbH, sowie die Stadt Dortmund in Anspruch zu nehmen, um Schadensersatzansprüche feststellen zu lassen.“ Doch obwohl die Räumung des Hochhauses im Vogelpothsweg bereits mehrere Jahre zurückliegt, gab es in dieser Richtung noch kein Weiterkommen für die ehemaligen Bewohner.

Mieterverein Dortmund warnt ehemalige Hannibal-Bewohner vor Verjährungsfrist

Bislang ist es noch nicht einmal zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Gelsenkirchener Verwaltungsgericht zur Frage der Räumung gekommen. Der Dortmunder Mieterverein, der aktuell die Interessen von rund 100 Ex-Hannibal-Mietern vertritt, warnt nun davor, dass die Ansprüche auf Schadensersatz verloren gehen könnten.

Denn zum Jahresende (31. Dezember 2020) läuft nach drei Jahren eine erste Verjährungsfrist ab. Die ehemaligen Mieter sollen deshalb dringend prüfen, ob es Kosten oder Ansprüche aus dem Jahr 2017 gibt, die sie geltend machen können.

Stadt Dortmund verzichtet auf Verjährung - Druck auf Eigentümer soll steigen

Die Stadt Dortmund hat als eine Seite der Verantwortlichen bereits ihren Verzicht auf die sogenannte „Verjährung“ erklärt. Ein wichtiges Zeichen, das nun auch den Druck auf den Eigentümer, die Lütticher 49 Properties GmbH, erhöhen soll. Laut Mieterverein sei es jedoch durchaus möglich, dass das Unternehmen aus Berlin auf die Verjährungsfrist spekuliert und sich so jeglichen Kosten entziehen möchte.

„In den vergangenen Jahren ist der Eigentümer den Mietern leider überhaupt nicht entgegengekommen“, weiß Tobias Scholz vom Mieterverein Dortmund. Man wolle die Betroffenen trotzdem dazu ermutigen, ihre Schadensersatzansprüche zu retten und zur Not rechtlich aktiv zu werden.

Video: Schimmel, Untermiete & Co.: Das sind die Mieter-Rechte!

Mieterverein erklärt: Verjährung gilt zunächst nur für Schäden aus 2017

Für diejenigen, die nicht genau wissen, bis wann sie ihre Forderungen geltend machen müssen, hat der Mieterverein zu einer Versammlung am Donnerstag (19. November) eingeladen. Dort sollen offene Fragen geklärt werden.

Für viele ehemalige Bewohner des Hannibal II sei es laut dem Mieterverein zum Beispiel wichtig zu wissen, dass tatsächlich zunächst nur Schäden aus 2017 zum Jahresende drohen, zu verjähren. Die Frist für Schäden aus dem Jahr 2018 endet hingegen erst zum 31. Dezember 2021. *RUHR24.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.

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