NRW-Justizministerium
Für Gefangene in Dortmund gelten Energiesparmaßnahmen nicht
Während die Stadt Dortmund aktuell Energie spart, wo es nur geht, muss sich das Gefängnis an der Lübecker Straße an keine Sonderregelung halten. Warum nur?
Dortmund – Die Temperaturen in den Dortmunder Büros sinken, das Wasser in den Schwimmbädern ist kühler und auch an der Straßenbeleuchtung hat die Verwaltung geschraubt. In Dortmund wird aktuell so gut wie überall Energie gespart. Die JVA – im Volksmund „Lübecker Hof“ genannt – muss dagegen keine verbindlichen Energiesparmaßnahmen durchführen.
Adresse Justizvollzugsanstalt Dortmund | Lübecker Str. 21, 44135 Dortmund |
Name im Volksmund | Lübecker Hof |
Telefonnummer | 0231 57770 |
Justizvollzugsanstalt (JVA) Dortmund muss nicht verbindlich Energie sparen
Wie das NRW-Justizministerium gegenüber RUHR24 mitteilte, seien die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen laut eigener Auslegung insgesamt nicht als sogenannte „öffentliche Nichtwohngebäude“ anzusehen.
Im Umkehrschluss, so das Ministerium, müssten sich die NRW-Gefängnisse deswegen auch nicht an die Maßnahmen für die „öffentlichen Nichtwohngebäude“ in der sogenannten „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ (kurz: EnSikuMaV) halten – etwa an die dortigen Regelungen zu den Temperaturabsenkungen.
Stadt Dortmund spart Energie, JVA gibt nur Hinweise
Ein Sprecher gegenüber RUHR24: „Entsprechende Vorgaben erscheinen schon wegen der sehr unterschiedlichen räumlichen und technischen Gegebenheiten in den Anstalten nicht zielführend.“ Heißt im Umkehrschluss: Anders als zum Beispiel in den Büros der Stadt Dortmund muss in der JVA Dortmund nicht die Temperatur runtergedreht werden.
Stattdessen setzt das Land NRW auf Freiwilligkeit. Laut NRW-Justizministerium seinen die JVAs im Land „darauf hingewiesen worden, Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs unter Berücksichtigung der jeweiligen Möglichkeiten umzusetzen.“
JVA Dortmund richtet Energiespar-Appell an Bedienstete und Gefangene
Aber was heißt das genau? Ein Sprecher wird gegenüber RUHR24 konkret: „Hierzu kann auch der Appell an die Bediensteten als auch Gefangenen gehören, das eigene Verhalten energiesparender auszurichten.“ Heißt im Umkehrschluss: Mehr als einen Hinweis zum Energiesparen gibt es in der JVA Dortmund nicht.
Anders als in NRW müssen die Gefängnisse in Baden-Württemberg verbindlich Energie sparen. Das Justizministerium legte dazu bereits im Sommer einen entsprechenden Erlass vor. Neben der Einstellung von Heizungen und dem Austausch von Leuchtmitteln mit schlechter Energiebilanz sollen die 17 Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg Zweitdecken für die Inhaftierten anschaffen, um sich auf Ausfälle der Gasversorgung vorzubereiten.
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