Stadt Dortmund warnt Hundebesitzer: Für diese Rassen gilt Leinenpflicht
Die Stadt Dortmund sendet einen klaren Appell an Hundebesitzer. Konkret handelt es sich dabei um Aufsichts- und Anleinpflichten der Vierbeiner.
Dortmund – Die täglichen Gassi-Runden sind für Hunde und ihre Besitzer ein Muss. Dennoch gibt es je nach Rasse des Vierbeiners Unterschiede, was erlaubt ist und was nicht. Daran erinnert nun die Stadt Dortmund.
Stadt Dortmund sendet Appell an Hundebesitzer und zeigt Gesetze auf
„Die meisten Hunde dürfen im Einflussbereich der Hundehalter*innen auf den Wegen unangeleint geführt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Landeshundegesetz NRW ergeben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Dortmund. Demnach seien „gefährliche Hunde“ sowie „Hunde bestimmter Rassen“ anzuleinen, sofern keine Befreiung erteilt wurde.
Nach Angaben des Landeshundegesetzes gehören Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie Kreuzungen mit anderen Hunden zu den „gefährlichen Hunden“.
Zu den „Hunden bestimmter Rassen“ zählen hingegen diese: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Stadt Dortmund sendet Appell an Hundebesitzer: „Friedvolles Miteinander“
Besondere Rücksichtnahme sei nach Angaben der Stadt Dortmund in Wäldern gefordert, da dort zahlreiche Menschen aufeinandertreffen und einige Erholung in der Natur suchen. Dies sei wichtig für ein „friedvollen Miteinander“ – ebenso wie das Beseitigen von Hundekot (mehr News zur Freizeit in Dortmund bei RUHR24 lesen).
Auf Waldwegen innerhalb von Naturschutzgebieten müssen „gefährliche Hunde“ sowie „Hunde bestimmter Rassen“ angeleint von ihren Haltern geführt werden. Doch auch in Gebäuden sollten Besitzer einiges beachten.

„Ohne eine individuelle Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes dürfen diese Hunderassen zudem in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern nur an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine sowie mit einem Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehenden Vorrichtung geführt werden“, heißt es von der Stadt Dortmund weiter.