Ehrenamt
Dortmund sucht 2023 wieder „Hobby-Richter“
Ohne Juristenausbildung Angeklagte schuldig sprechen? Das geht. Dortmunder können sich 2023 als Schöffen bewerben. Wir zeigen euch, wie das funktioniert.
Dortmund – Bis März 2023 können Dortmunderinnen und Dortmunder sich bei der Stadt Dortmund als sogenannte Schöffen bewerben. Als ehrenamtliche Richter haben sie dann in Gerichtsverfahren dasselbe Stimmrecht wie Berufsrichter und arbeiten beim Amts- oder Landgericht in Dortmund. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Bewerber bei der Schöffenwahl durchsetzen. Dann bekleiden sie das Amt für fünf Jahre. Aber darf wirklich jeder über die Schuld oder Unschuld von Angeklagten entscheiden?
Schöffenwahl in Dortmund: Bewerber müssen Voraussetzungen erfüllen
Nach Angaben der Stadt Dortmund gibt es wegen der großen Verantwortung, die die Schöffentätigkeit mit sich bringt, mehrere Voraussetzungen, um gewählt zu werden. Erforderlich sei unter anderem „Selbstständigkeit und Unparteilichkeit in hohem Maße, aber auch geistige Beweglichkeit und eine Reife des Urteils“. Gesucht werden 25-69-Jährige, die in Dortmund wohnen und „wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes“ auch körperlich geeignet sind (mehr News aus Dortmund bei RUHR24).
Zwei weitere Einschränkungen für die Wahl sind die Staatsangehörigkeit und die hauptberufliche Tätigkeit. Wegen des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes sind nur deutsche Staatsangehörige wählbar. Zudem sollen Dortmunder, die in oder für die Justiz tätig sind (beispielsweise Polizeibeamte) und Religionsdiener nicht gewählt werden. Ausgeschlossen sind außerdem Vorbestrafte (Verurteilung mehr als sechs Monate) und Bewerber, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft.
Arbeiten beim Dortmunder Amts- oder Landgericht – so bewerbt ihr euch
Erfüllen Dortmunder die Anforderungen für eine Wahl zum ehrenamtlichen Richter, so können sie sich ab sofort bis Ende März 2023 bewerben. Nach Abgabe der Bewerbungsformulare werden die Bewerber in eine Vorschlagsliste eingetragen und dann durch einen Schöffenwahlausschuss beim Amts- oder Landgericht gewählt. Die Bewerbungsunterlagen können per Post, Einwurf in den städtischen Hausbriefkasten oder eingescannt per Mail (wahlen@stadtdo.de) abgegeben werden.
Als Anreiz für eine Bewerbung nennt die Stadt Dortmund vor allem „die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in das deutsche Strafrechtssystem zu gewinnen und aktiv mitzuwirken“. Außerdem werden Arbeitnehmer für die Teilnahme an Gerichtsterminen von der Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung.
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