Spielhallen und Wettbüros
Dortmund will „Vergnügungsstätten“ von Rheinischer Straße verbannen
Die Stadt Dortmund will auf der Rheinischen Straße aufräumen und bestimmte Etablissements verbieten. Dafür wurde nun ein wichtiger Schritt getan.
Dortmund – Die Rheinische Straße verläuft mitten durchs Unionsviertel – Richtung Westentor. Verschiedene Geschäfte, Imbisse und Vergnügungsstätten reihen sich an der Straße aneinander. Nun will die Stadt Dortmund hier aufräumen und bestimmte Etablissements verbieten, wie RUHR24 erfuhr.
Stadt Dortmund will Vergnügungsstätten an der Rheinischen Straße verbieten
Funktioniert soll das über einen Trick im Bebauungsplan. In Bochum sollen so im Bermudadreieck neue Shishabars verboten werden. Die Planungen in Dortmund laufen bereits seit mehr als vier Jahren. 2018 hatte der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnungsbau dafür bereits einen ersten Schritt getan. In Zukunft sollen Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettbüros an der Rheinischen Straße in Dortmund zurückgedrängt werden.
Anstoß für das Thema war 2018 ein entsprechender Antrag. Eine Immobilie sollte zum Wettbüro umgebaut werden. Weil damals angeblich Unterlagen fehlten, kam es nicht dazu. Ein ähnlicher Antrag aus dem vergangenen Jahr (2022) wurde laut Ratsunterlagen vertagt. Bis Mai muss hierzu jedoch eine Entscheidung fallen (mehr Dortmund-News bei RUHR24).
Laut den Unterlagen sollen Vergnügungsstätten wie das Wettbüro nur in einem „stabilen städtebaulichen Umfeld zugelassen werden“. An der Rheinischen Straße beobachte man allerdings Tendenzen des Trading-Down-Effekts. Zu Deutsch bedeutet das, dass vermehrt Geschäfte schließen, Leerstände entstehen und Kunden ausbleiben. An der Rheinischen Straße zerfällt auch ein historisches Gebäude.
Trading-Down-Effekt an der Rheinischen Straße: Stadt Dortmund will Wettbüros verbieten
Ziel des Ausschlusses von Vergnügungsstätten an der Rheinischen Straße sei es, den Effekt nicht noch zu verstärken. Laut der Stadt könnten schon einzelnen Standorte das Image einer Straße negativ prägen. Allerdings zählen Wettbüros laut dem Beschluss von vor vier Jahren nur unter bestimmten Voraussetzungen zu den verbotenen Vergnügungsstätten. Und genau hier liegt das Problem.
Die Stadt kann das Wettbüro auf der Rheinischen Straße nicht so leicht verbieten, wie eine Spielhalle. Laut den Ratsunterlagen spricht allerdings viel dafür. Es gäbe bereits eine „räumliche Häufung von Vergnügungsstätten bzw. Einrichtungen mit ähnlichen negativen städtebaulichen Auswirkungen“.
Um die Rheinische Straße nicht weiter zu „gefährden“ sollte „die Ansiedlung einer weiteren Vergnügungsstätte in diesem Bereich vermieden werden“. Auch, weil es sich um einen sogenannten „Versorgungsbereich“ handle.
Hier sollen laut Stadt Einzelhandel und Dienstleister Platzhirsch sein. Auch dass an der Rheinischen Straße Schulen und Kitas beheimatet sind, spreche laut den Unterlagen gegen weitere Vergnügungsstätten.
Vergnügungsstätten an der Rheinischen Straße verbieten – Rat beschließt Veränderungssperre
Die Verwaltung der Stadt Dortmund strebt nun an, den Bebauungsplan für die Rheinische Straße dauerhaft zu ändern, sodass neue Vergnügungsstätten, wie etwa das Wettbüro verhindert werden können. Bisher wurde in jedem Fall einzeln entschieden.
Die entsprechenden Wettbürobetreiber und Spielhallenbesitzer dürften die Lage etwas anders sehen. Und ist ein Wettbüro nicht vielleicht besser als Leerstand? Zunächst wurde in der Ratssitzung am Donnerstag (9. Februar) in Dortmund eine sogenannte „Veränderungssperre“ beschlossen.
Mit dieser dürfen nun bis voraussichtlich Frühjahr 2024 erstmal keine neuen Bauvorhaben in der Rheinischen Straße mehr umgesetzt werden. So schafft sich die Stadt Dortmund Zeit und macht einen weiteren Schritt hin zu einer dauerhaften Veränderung des Bebauungsplanes in der Rheinischen Straße. Ziel bleibt es am Ende dort neue Vergnügungsstätten gänzlich zu verbieten.
Rubriklistenbild: © Sabrina Wagner/ RUHR24