Dortmunder Neonazi-Prozess im FZW – Gericht sorgt mit Urteil für Jubel
Im Prozess gegen mehrere Neonazis in Dortmund hat das Gericht einige der Angeklagten für schuldig befunden. Opferhilfe und Polizei begrüßen das Urteil.
Dortmund – Fünf Neonazis sind am Montag (30. Mai) vom Landgericht Dortmund der Volksverhetzung schuldig gesprochen worden. Sie hatten bei einer Demo im September 2018 die Parole „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit“ skandiert. Fünf weitere Angeklagte wurden bei dem Prozess im FZW freigesprochen.
Stadt: | Dortmund |
Prozess: | Antisemit-Prozess |
Gericht: | Landgericht Dortmund |
Dortmund: Gericht spricht fünf Rechtsextremisten der Volksverhetzung schuldig
Brennende Bengalos, Fahnen und dazu die antisemitische Parole: Das alles wertete die Kammer als volksverhetzend und verhängte gegen fünf der zehn Angeklagten teils hohe Geldstrafen. Die Rechtsextremisten müssen nun zwischen 4.000 und 10.000 Euro zahlen und die Prozesskosten übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fünf weitere angeklagte Neonazis wurden allerdings freigesprochen. Bei drei von ihnen konnte das Gericht „nicht feststellen, dass sie bei den Demonstrationen gewesen sind“, sagt Pressedezernentin Nesrin Öcal gegenüber RUHR24.
Zwei weitere Angeklagten seien nur bei der ersten von zwei Demos an diesem Tag gewesen. Diese war tagsüber und ohne Bengalos abgelaufen, sodass die Kammer hier den Tatbestand der Volksverhetzung noch nicht erfüllt sah. Anders als bei der späteren Demo im Dunkeln sei dort zudem der öffentliche Friede nicht gestört worden, sagt Öcal.
Das Urteil ist ein weiterer Schlag gegen die Neonazi-Szene in Dortmund, die nach dem Wegzug von Michael Brück und dem Tod von Siegfried Borchardt bereits geschwächt ist.
Urteile gegen Rechtsextremisten in Dortmund ist laut Opferhilfe „ein wichtiges Zeichen“
Bei der Antidiskriminierungsberatung Adira in Dortmund kommt das Urteil gut an: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das Landgericht hier Volksverhetzung erkennen konnte. Damit wird deutlich, dass die Neonazis ihre antisemitische Propaganda nicht ohne Konsequenzen verbreiten können“, wird Micha Neumann, Leiter der Beratungsstelle Adira in einer Pressemitteilung zitiert.
Die Beratungsstelle unter Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde Dortmund sieht das Urteil zudem als positives Signal: „Betroffene von antisemitischen Straftaten sehen bisher leider oft davon ab, eine Anzeige zu stellen, weil sie befürchten, dass die Täter am Ende keine rechtlichen Konsequenzen erfahren. Dass dies nun hier anders ist, kann das Vertrauen in das Rechtssystem stärken“, sagt Johanna Lauke von Adira.

Dortmund: Polizeipräsident Lange sieht in Urteil „starkes Zeichen gegen Rechtsextremismus“
Nach der rechtsextremen Demo im September 2018 war zunächst Kritik an der Polizei Dortmund laut geworden. Die Beamten hätten die Neonazis scheinbar ungehindert agieren lassen, hieß es. Kurz darauf gab es mehrere Anzeigen. Polizeipräsident Gregor Lange zeigte sich bereits damals „erleichtert, dass diese antisemitische Hetze in einem Strafverfahren mündet“.
Nach dem Urteil am Montag sagte er: „Die Urteile des Dortmunder Landgerichts sind ein starkes Signal gegen den Rechtsextremismus und vor allen Dingen gegen menschenverachtenden Antisemitismus auch in unserer Stadt.“ Er gehe davon aus, dass die Urteile auch über die Stadtgrenzen hinaus ihre Wirkung entfalten.