Stadt sendet Appell
Am 31. Oktober läuft für Tausende Dortmunder wichtige Frist ab
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Eigentümer in Dortmund müssen am 31. Oktober 2022 eine wichtige Frist einhalten. Der Grund ist die deutschlandweite Grundsteuer-Reform.
Dortmund - Der Stadtkämmerer Jörg Stüdemann von Dortmund erinnert die Bürgerinnen und Bürger an eine wichtige Frist. Denn spätestens am 31. Oktober 2022 muss eine Steuererklärung eingereicht werden. Doch wen betrifft diese Steuererklärung und wo gibt es Hilfe bei Fragen?
Thema | Grundsteuer-Reform |
Frist für Stuererklärung | 1. Januar 2023 |
Hilfe | Finanzverwaltung Dortmund |
Dortmund: Die Frist für die Feststellungserklärung ist am 31. Oktober 2022
Es geht um die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Das betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer in Dortmund. Damit sind unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke und betriebliche Grundstücke gemeint. Für diejenigen, die nicht darunter fallen, lohnt sich ein Blick in die Steuer-Tricks für Stromkosten, mit denen bis zu 600 Euro abgesetzt werden können.
Jörg Stüdemann gibt einen klaren Appel mit Hinblick auf die fortschreitende Frist: „Schieben Sie die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung nicht auf die lange Bank. Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab“.
Dortmunder Stadtkämmerer gibt Informationen über die Grundsteuererklärung
Die Grundsteuer-Reform, bei der die Grundsteuer komplett neu berechnet wird, betrifft ganz Deutschland. Die neuen Grundsteuerzahlungen treten dann ab dem 1. Januar 2025 in Kraft. Laut Stüdemann gehöre die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmen der Stadt Dortmund. Das Theater, die Kitas und Schulen werden zum Bespiel mit ihr finanziert.
Im Juni haben alle Verpflichteten für die Feststellungserklärung ein Informations-Schreiben der Stadt Dortmund erhalten. Diese Daten sind aber auch im digitalen Grundsteuerportal zu finden. Die Feststellungserklärung kann bis zum 31. Oktober 2022 über drei Möglichkeiten beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden:
- Online mit Elster
- Elektronisch mit anderen Service-Anbieten
- Handschriftlich - ausgefüllte Vordrucke des Finanzamts
Die Stadt Dortmund informiert über Hilfsangebote für Eigentümer bei der Feststellungserklärung
Doch wo gibt es Hilfe bei Unklarheiten? Auf dem Grundsteuerportal des Landes NRW sind alle wichtigen Informationen hinterlegt, zum Beispiel der Bodenrichtwert oder die Grundbuch-Blattnummer.
„Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder“, erklärt der Dortmunder Stadtkämmerer (mehr News aus Dortmund bei RUHR24).
Somit muss die Abfragen im Vermessungs- und Katasteramt nicht mehr erfolgen. Zusätzlich gibt es weitere Hilfsangebote, die den Prozess der Feststellungserklärung einfacher gestalten:
- Anleitungen und Erklär-Videos unter www.grundsteuer.nrw.de
- Check-Listen und FAQs mit Antworten unter www.grundsteuer.nrw.de
- Grundsteuer-Hotline (Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr) unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform
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