Gericht verpasst Stadt Dortmund wegen Westfalenhallen-Event nächste Klatsche
Das nächste Gericht watscht die Stadt Dortmund ab. Der Schweizer Daniele Ganser darf in den Westfalenhallen auftreten.
Update, Donnerstag (23. März), 11.15 Uhr: Nach dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hat auch das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der umstrittene Schweizer Historiker Daniele Ganser am 27. März in den Westfalenhallen auftreten darf. Die Stadt Dortmund hatte in Form ihrer Tochter, den Westfalenhallen Dortmund, den Vertrag mit dem Historiker gekündigt. Zuvor hatte es Kritik an der Veranstaltung, bzw. dem Redner gegeben.
Gericht verpasst Stadt Dortmund wegen Daniele Ganser nächste Klatsche
Das Gericht folgte in seiner Begründung im Prinzip der Argumentation des Verwaltungsgericht (siehe Erstmeldung). Das Urteil ist unanfechtbar. Das Oberverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich die Veranstaltung „im Rahmen des Widmungszwecks“ bewege. 2021 war Ganser deshalb bereits schonmal in Dortmund aufgetreten. Die Halle sei für Veranstaltungen aller Art konzipiert, so das Gericht.
Ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2019, in dem die Stadt erklärt, antisemitischen Veranstaltungen keine Fläche zu bieten, ändere nichts am Widmungszweck der Westfalenhallen, argumentiert das Gericht.
Ausschluss von Daniele Ganser aus Westfalenhallen verstößt laut Gericht gegen Meinungsfreiheit
Der Ausschluss Gansers, so das Gericht, verstoße gegen die Meinungsfreiheit. In diese Meinungsfreiheit dürfe nur durch ein allgemeines Gesetz eingegriffen werden, was aber im Falle des Ratsbeschlusses nicht der Fall gewesen sei. Abschließend heißt es vom Gericht: „Dass eine Gefahr strafbarer Äußerungen des Vortragenden besteht, ist dem Vorbringen der Stadt nicht zu entnehmen und auch sonst nicht ersichtlich.“
Stadt Dortmund legt Beschwerde gegen Beschluss zu Daniele Ganser ein
Update, Sonntag (12. März), 16.10 Uhr: Dortmund – Die Stadt Dortmund hat mittlerweile angekündigt, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vorzugehen. In einer Pressemitteilung heißt es aus Dortmund: „Die Stadt wird gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen“.
Stadt Dortmund will im Streit um Auftrittsverbot von Daniele Ganser Beschwerde bei Gericht einlegen
Und weiter heißt es: „Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig“. Scheint, als sei hier noch nicht das letzte Wort gesprochen.
Viel Zeit bleibt nicht mehr, in rund zwei Wochen soll der Auftritt stattfinden. Ganser hatte bereits vor Wochen angekündigt, trotz der Absage aus Dortmund auftreten zu wollen.
Gericht: Daniele Ganser darf in den Westfalenhallen Dortmund auftreten
Erstmeldung, Freitag (10. März), 6.49 Uhr: Der umstrittene Schweizer Historiker Daniele Ganser darf am 27. März nun doch seinen Vortrag „Warum ist der Ukraine-Krieg ausgebrochen“ in den Westfalenhallen Dortmund austragen. Das entschied nun das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.
Die Westfalenhallen waren nach einigem Zögern der Kritik aus Öffentlichkeit und Dortmunder Politik gefolgt und hatten den Vertrag mit Ganser gekündigt. Der Grund: Ganser gehöre einer „verschwörungsideologischen Szene“ an, er soll sich zudem antisemitisch geäußert haben.

Im Fokus stehen zwei Aussagen Gansers, die immer wieder heißt diskutiert werden. Wurde das WTC 7, ein kleineres Gebäude im New Yorker Word-Trade-Center-Komplex, am 11. September 2001 bewusst gesprengt? Und: Kann man die Spaltung zwischen Geimpften und Ungeimpften in der Corona-Pandemie mit dem „Dritten Reich“ vergleichen, in dem die Nazis den Holocaust an den Juden begingen?
Westfalenhallen sagten Daniele Ganser wegen angeblich antisemitischer Aussagen ab
Die Westfalenhallen beriefen sich in ihrer Absage an Daniele Ganser auf einen Dortmunder Ratsbeschluss vom 15. November 2018, mit dem der Rat der Stadt eine Resolution zur weltoffenen, vielfältigen, toleranten und internationalen Stadt, in der kein Platz für menschenverachtendes Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit und damit auch nicht für Antisemitismus sei, verabschiedet hat.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sieht die Sache aber etwas anders. Der Auftritt Gansers am 27. März bewege sich „im Rahmen des Widmungszwecks der Westfalenhalle“. Dieser sei auf „Veranstaltungen aller Art“ ausgerichtet. Die Stadt Dortmund, so das Gericht, habe diesen „Widmungszweck“ nicht ausreichend eingeschränkt.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen lässt Daniele-Ganser-Event in Dortmunder Westfalenhallen zu
Als Argument für einen Auftritt Daniele Gansers nennt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zudem die Tatsache, dass Ganser schon im November 2021 in den Dortmunder Westfalenhallen aufgetreten war. Also nach dem Ratsbeschluss von 2018. (Hier weitere Dortmund-News bei RUHR24 lesen)
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Das Gericht resümiert: „Soll eine Nutzung im Rahmen der Widmung erfolgen, kann diese nur verweigert werden, wenn sie nicht im Rahmen des geltenden Rechts einschließlich des Strafrechts erfolgen würde.“ Diese Grundlage habe das Gericht im Falle der Causa Daniele Ganser in den Westfalenhallen nicht feststellen können.
Gegen Daniele-Ganser-Urteil kann Beschwerde eingelegt werden
Das letzte Wort ist in der Angelegenheit allerdings noch nicht gesprochen. Gegenüber RUHR24 gab die Stadt Dortmund am Freitagmorgen an, gegen das Urteil des Verwaltungsberichts Beschwerde einzulegen. Für die Entscheidung über die Beschwerde ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zuständig.