Neue Maßnahmen
NRW setzt nach Sommerferien auf 3 Corona-Regeln an Schulen
Nach den Sommerferien gelten in den NRW-Schulen neue Corona-Regeln. Die Landesregierung setzt vor allem auf drei Maßnahmen.
Dortmund – Für rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler in NRW enden in dieser Woche die Sommerferien. Das Coronavirus ist aber noch da. Die NRW-Landesregierung setzt deswegen auf drei Haupt-Maßnahmen. RUHR24 fasst diese kompakt zusammen.
Erster Schultag in NRW | Mittwoch, 10. August 2022 |
Letzter Schultag in 2023 | Mittwoch, 21. Juni 2023 |
Herbstferien | 1. bis 16. Oktober |
NRW legt drei zentrale Corona-Regeln für die Schulen in 2022/2023 fest
Im Grunde geht es um diese drei Corona-Regeln, die jeder Schüler und jede Schülerin in NRW nach den Sommerferien kennen sollte:
- Eine Maske wird in Innenräumen nur empfohlen, ist also nicht Pflicht,
- Corona-Tests werden nur „anlassbezogen“ durchgeführt,
- Weitere Hygienemaßnahmen werden eingehalten.
Die wohl umstrittenste „Regelung“ ist die Empfehlung der NRW-Landesregierung, in Innenräumen der rund 5.500 NRW-Schulen eine Maske zu tragen.
Während Lehrerverbände eher für das Tragen einer Maske an Schulen sind – wohl aus Angst vor einer Infektion – sehen Ärzteverbände diese Maßnahme eher kritisch.
Ärzte sehen Maske im Schulunterricht in NRW eher skeptisch
Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, gab zuletzt gegenüber der Zeit an, dass junge Menschen nur ein geringes Risiko für einen schweren Corona-Verlauf hätten.
Mit dem Tagen einer Maske in der Schule müssten sich Schülerinnen und Schüler aber für erwachsene Menschen einschränken, die nicht geimpft seien.
Eltern und Schüler müssen in NRW eigene Entscheidung über die Maske treffen
Am Ende müssen es also Eltern, Schüler und Lehrer je nach persönlichem Corona-Risiko und genereller Einstellung zum Thema Maske selbst entscheiden, ob die Maske im Unterricht aufbleibt, oder nicht. Aber: Ab Herbst könnte die NRW-Landesregierung eine Maskenpflicht verhängen, sollte sich die Situation verschlimmern.
Neben der Masken-Empfehlung setzt die NRW-Landesregierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) auf sogenannte „anlassbezogene Corona-Tests“ vor Schulbeginn.
NRW-Schüler sollen Corona-Test vor dem Unterricht zu Hause machen
Heißt: Wer zu Hause mit typischen Corona-Symptomen aufwacht, soll daheim einen Selbsttest machen. Das gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrende und weiteres Schul-Personal gleichermaßen. Dafür stellt das Schulministerium Gratis-Tests zur Verfügung.
In der Schule soll im neuen Schuljahr 2022/2023 nur in drei Fällen getestet werden:
- wenn Schülerinnen und Schülern zu Hause nicht getestet werden konnten, aber Corona-Symptome vorliegen,
- wenn Symptome bei zu Hause negativ getesteten Schülerinnen und Schülern in der Schule zunehmen,
- wenn Corona-Symptome bei Schülerinnen und Schüler erst in der Schule aufkommen.
In allen Fällen gilt: Ist der Test negativ, können die Schülerinnen und Schüler in der Schule bleiben.
Alle Schüler dürfen sich in NRW vor dem ersten Schultag in der Schule auf Corona testen
Eine Ausnahme gibt es allerdings: Am ersten Schultag können sich alle Schülerinnen und Schüler in der Schule testen lassen, um „den Schulstart nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern“, wie es aus dem von Dorothee Feller (CDU) geführten NRW-Schulministerium heißt.
Zusätzlich zu den zwei oben genannten Maßnahmen setzt die NRW-Landesregierung auf eine entscheidende Hygienemaßnahme: das regelmäßige Lüften.
Zum Lüften wegen Corona: NRW will für alle Klassenräume ein CO2-Messgerät besorgen
Um dieses durch Daten zu unterfüttern, sollen alle Klassenräume künftig mit CO2-Messgeräten ausgestattet werden, die anzeigen sollen, wann es wieder Zeit für das Lüften ist.
Dass die Corona-Regeln an Schulen jetzt erstmal so bleiben, ist nicht sicher. Sollte sich die Situation im Herbst verschlimmern, „so werden wir die Regelungen in enger Abstimmung mit den am Schulleben vor Ort Beteiligten anpassen und weiterentwickeln“, so NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU).
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