Maskenpflicht bleibt
NRW verlängert Corona-Regeln bis zum 23. Juni und hält an Maskenpflicht fest
NRW hält seine aktuellen Corona-Regeln aufrecht. Die Coronaschutzverordnung wurde bis zum 23. Juni verlängert. Hier die wichtigsten Regeln in der Übersicht.
NRW – Trotz seit Wochen sinkender 7-Tage-Inzidenz hält NRW weiter an den aktuellen Corona-Regeln fest. Die aktuelle Coronaschutzverordnung wurde bis zum 23. Juni ohne Änderungen verlängert, teilte das Gesundheitsministerium mit. RUHR24 fasst die wichtigsten Regeln zusammen.
Corona-Inzidenz NRW | 300 (Stand 25. Mai) |
Anteil Covid-Patienten an betreibbaren Intensivbetten | 3,36 Prozent |
7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz | 2,87 |
Corona-Regeln in NRW: Land verlängert Coronaschutzverordnung bis 23. Juni
Wichtigste Regel bleibt weiterhin wohl die Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Selbiges gilt weiterhin in Fernverkehrszügen sowie in Flugzeugen. Auch in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen muss weiterhin Maske getragen werden.
Ferner gilt die Maskenpflicht in NRW in Innenräumen weiterhin hier:
- Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte,
- Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose,
- weitere staatliche Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen
Zudem hält das Land NRW weiterhin an der Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen fest. Beschäftigte dieser Einrichtungen müssen sich laut aktueller Coronaschutzverordnung (PDF) ebenfalls weiterhin regelmäßig testen. Ein Corona-Test ist zudem für die Aufnahme neuer Patienten und Patientinnen Pflicht.
Testpflicht auf Corona bleibt in NRW in manchen Einrichtungen bestehen
Wer vollständig gegen Corona immunisiert ist, muss sich beim Besuch einer Asyl- oder Flüchtlingsunterkunft nicht testen lassen. Gleiches gilt in Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und anderen Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen.
Auch in Sachen Quarantäne bleibt in NRW alles beim Alten, also bei den Corona-Regeln, die seit dem 5. Mai gelten. Es gilt:
- Corona-Infizierte müssen weiterhin in Quarantäne und dürfen sich erst nach fünf Tagen via offiziellem Schnelltest oder PCR-Test freitesten. Ohne Freitestung dauert die Quarantäne zehn Tage und endet dann automatisch. Beschäftigte in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen müssen vor dem Freitesten 48 Stunden symptomfrei sein.
- Enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen nicht in Quarantäne. Ihnen wird aber empfohlen, fünf Tage engen Kontakt zu vermeiden (wenn, dann mit Maske), im Homeoffice zu arbeiten, sich regelmäßig zu testen. Wer in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen arbeitet, muss sich fünf Tage lang täglich testen.
Ob die Coronaschutzverordnung in NRW nach dem 23. Juni verlängert wird, wird wohl der Blick auf die Inzidenz zeigen. Seit dem 26. März ist dieser Wert massiv eingebrochen. Hatte NRW eine Inzidenz von 1638, betrug der Wert am Mittwoch (25. Mai) 300 – Tendenz sinkend. Gut möglich also, dass Ende Juni weitere Regeln fallen.
Rubriklistenbild: © Federico Gambarini/dpa