Gesundheitsministerium
Maskenpflicht im Herbst: NRW will geplante Corona-Regel kippen
NRW hadert mit der Corona-Regel zur Maskenpflicht für den kommenden Herbst. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) meint: „Das ist nicht zu leisten.“
Düsseldorf – Deutschland erwartet ab Herbst 2022 steigende Corona-Zahlen. Die Bundesregierung bereitet sich darauf längst vor. Doch die Pläne für das angepasste Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober stoßen der NRW-Landesregierung sauer auf. RUHR24 erklärt, was das Problem ist.
Gesetz | Infektionsschutgesetz |
Gültigkeit der geplanten Anpassung | 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 |
Beteiligte Ministerien | Bundesgesundheitsministerium, Bundesjustizministerium |
NRW will Corona-Regeln zur Maskenpflicht ab Herbst ändern
Konkret geht es um eine Regelung, die die Maskenpflicht betrifft. Die Bundesregierung will Ländern ab dem 1. Oktober erlauben, individuell die Maskenpflicht in Innenräumen einzuführen. Zusätzlich zu dieser Regelung sollen nach den Plänen des Gesundheitsministeriums um Karl Lauterbach (SPD) allerdings Ausnahmen gelten.
So soll es bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung Befreiungen von der Maskenpflicht geben können, wenn:
- die Person einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegt,
- die Person seit maximal 90 Tagen genesen ist,
- die Person vollständig geimpft ist und die letzte Impfung höchstens zwei Monate zurückliegt.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) meint dazu: „Das bürdet der Wirtschaft einen Kontrollaufwand auf, der nicht zu leisten ist.“ Der Christdemokrat fordert die Bundesregierung deswegen dazu auf, „schnellstmöglich für Klarheit bei der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zu sorgen.“
Ausnahmen von der Maskenpflicht – NRW-Minister Laumann verweist auf Stiko-Empfehlung
Die Ausnahmen von der Maskenpflicht, so Laumann, würden in Wahrheit auch den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) widersprechen. Sie empfiehlt bisher keine Impfung alle drei Monate.
Kritik für die Maskenpflicht-Ausnahmen kommt nicht nur von der NRW-Landesregierung. So bezeichnete Gerald Gaß, Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die Regelung gegenüber der Rheinischen Post als „völlig unpraktikabel“.
Corona in NRW: Kinder- und Jugendärzte sind grundsätzlich gegen die Maskenpflicht an Schulen
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geht sogar noch einen Schritt weiter und lehnt eine Maskenpflicht in Schulen grundsätzlich ab. Grund dafür ist das niedrige Risiko bei Kindern, schwere Verläufe durch eine Corona-Infektion davonzutragen.
Und was sagt der Kritisierte selbst? Gegenüber den Tagesthemen betonte der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, dass mit der Möglichkeit der Ausnahme von der Maskenpflicht keineswegs eine Empfehlung für eine Auffrischung der Impfung alle drei Monate zu verstehen sei. Das sei abwegig und wäre auch „medizinisch unsinnig“.
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