Umstieg oder Geld zurück?
9-Euro-Ticket in NRW: Welche Rechte hat man bei Verspätung und Zugausfällen?
Das 9-Euro-Ticket ist beliebt und sorgt für volle Züge. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein ICE benutzt werden.
NRW – Die Pfingstfeiertage habe es gezeigt: So richtig glatt läuft das mit dem 9-Euro-Ticket noch nicht. Vor allem an den Tagen, an denen viele Menschen in NRW frei haben, platzen die Züge aus allen Nähten. Damit das nicht zum Dauerzustand wird, haben Verkehrsverbünde bereits eine Aufstockung der Sitzplatzmöglichkeiten angekündigt. Was ist aber, wenn der Zug komplett ausfällt oder massive Verspätung hat? Gibt es ein Recht auf Schadensersatz? RUHR24 weiß mehr.
Bundesland | NRW |
Thema | 9-Euro-Ticket |
Problem | Verspätung und Zugausfälle |
9-Euro-Ticket in NRW: Auch die Nutzung eines ICE ist unter Umständen erlaubt
Massive Verspätungen, übervolle Bahnen und Zugausfälle – das Pfingstwochenende hat zum einen gezeigt, wie beliebt das 9-Euro-Ticket in NRW und Deutschland ist, und zum anderen, wie labil die Infrastruktur auf den Ansturm reagiert. Was Experten prophezeit haben, ist eingetreten.
Auch wenn das 9-Euro-Ticket nur für Regionalzüge freigegeben ist und eine Reise an ein weit entferntes Zeil etwas länger dauern könnte, müssen Bahnfahrer nicht auf ihre Fahrgastrechte verzichten. Es ist sogar ein Umstieg auf einen Fernverkehrszug erlaubt – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Sorgen auf der geplanten Reiseroute Verspätungen oder Zugausfälle dafür, dass man aller Voraussicht nach mindestens 20 Minuten später als geplant am Ziel ankommt, darf man nach Angaben der Stiftung Warentest auch auf Fernverkehrszüge umsteigen. Das gelte ebenso, wenn man in einen überfüllten Regionalzug nicht einsteigen konnte und deshalb die genannte Verspätung anhäuft.
9-Euro-Ticket: Geld zurück bei Verspätung und Zugausfall? So sehen die Regeln aus
Anders sieht das allerdings bei einer finanziellen Entschädigung für die Verspätung oder den Zugausfall aus. Zwar zählen diese Faktoren zu den üblichen Fahrgastrechten, allerdings gibt es beim 9-Euro-Ticket keinen Anspruch auf Entschädigung. Warum? Das günstige ÖPNV-Ticket gilt als Zeitkarte und diese können mit 25 Prozent des Kartenwerts erstattet werden. Beim 9-Euro-Ticket wären das 2,25 Euro. Der Haken: Die Bahn zahlt erst ab 4 Euro aus.
Dennoch können die Menschen in NRW auf einige Fahrgastrechte bestehen – auch wenn dies in vielen Fällen ein wenig Aufwand kostet.
9-Euro-Ticket: Zug hat Verspätung – ein Selfie kann die Rettung sein
Die Deutsche-Presse-Agentur (DPA) empfiehlt bei Verspätungen ein Selfie von sich auf dem Bahnsteig mit der Anzeige der Verspätung im Hintergrund aufzunehmen. Gegebenenfalls kann man sich am Bahnhof oder im Zug vom Schaffner eine Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen. Für einen Umstieg in einen ICE oder IC müsse aber dennoch ein separates Ticket gekauft werden.
Anschließend gilt es, das Fahrgastrechte-Formular auszufüllen und online oder via Post abzuschicken. Dann heißt es: Geduld. Die Bearbeitung des Formulars kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
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