Update
Bochum befürchtet Verlust oder Beschädigung vieler historischer Gebäude
Ein Update des Denkmalschutzgesetzes sorgt in Bochum für Wirbel. Die Stadt befürchtet, dass viele Gebäude nicht mehr genug geschützt werden.
Bochum – Im Ruhrgebiet gibt es, trotz vieler Lücken durch den Zweiten Weltkrieg, eine ganze Liste an Denkmälern. Allein in Bochum ist eine Vielzahl an historischen Zechenhäusern, Türmen oder alten Industriestandorten durch das sogenannte Denkmalschutzgesetz in NRW abgesichert. Nun gab es ein Update für das Gesetz. Die Neuerungen haben weitreichende Folgen.
Stadt | Bochum |
Thema | Denkmalschutz |
Kritik | Zu viel Freiraum für Veränderungen |
Bochum kritisiert neues Denkmalschutzgesetz – Angst um Gebäude
Bereits seit dem 1. Juni 2022 gilt es und sorgt in vielen Behörden für mächtig Wirbel. Auch die Stadt Bochum steht dem neuen Denkmalschutzgesetz kritisch gegenüber, wie aus Ratsunterlagen hervorgeht, die RUHR24 vorliegen. Kritik gibt es gleich an mehreren Stellen. In Dortmund hatte es im Sommer viele offene Fragen wegen eines möglichen neuen Denkmals gegeben.
Bisher war es unter anderem üblich gewesen, dass Behörde und Landschaftsverband in enger Abstimmung entscheiden, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird. Das soll in vielen Fällen vereinfacht werden – durch eine „Anhörung“. Weitere Änderungen betreffen auch Hausbesitzer selbst (mehr News aus NRW bei RUHR24).
Im neuen Denkmalschutzgesetz steht: „Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind“. Was genau das heißt, ist nicht weiter erklärt und dafür gibt es mächtig Kritik von der Stadt Bochum.
Bochum sorgt sich um Denkmäler – „könnten beschädigt werden“
Konkret könnte das einen Freifahrtschein für Veränderungen an einem Denkmal bedeuten. Schaut man sich als Beispiel mal die Bergbausiedlung Dreerhöhe in Bochum-Langendreer an. Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz könnten Hausbesitzer in Zukunft selbst festlegen, ob eine Veränderung an ihrem Haus okay ist, oder nicht. Gut für die Bewohner, schlecht für die Stadt.
Die formuliert es in den Ratsunterlagen so: „Damit wird also den Eigentümern die Entscheidungen überlassen, welche Teile eines Denkmals für den Denkmalwert von Bedeutung sind. Somit besteht insgesamt die Gefahr, dass Denkmäler landesweit zukünftig erheblich beeinträchtigt oder beschädigt werden“.
Denkmäler in Bochum könnten abgerissen werden – neues Denkmalschutzgesetz stößt auf Kritik
Es geht noch weiter mit den Änderungen. Laut den Neuerungen gelten „Erhaltungspflichten nur noch im Rahmen des Zumutbaren“. Man stelle sich also vor, der Bismarckturm im Bochumer Stadtpark erweist sich als marode und es fehlt Geld für eine teure Sanierung. Im schlimmsten Fall könnte man nun argumentieren, dass der Erhalt des Denkmals nicht mehr zumutbar ist und es abreißen.
Das ist natürlich ein drastisches Beispiel, was so vermutlich niemals eintreten wird. Für einige alte, denkmalgeschützte Häuser könnte das allerdings wirklich den Tod bedeuten. Noch leichter wird es, wenn ein Gebäude einfach von der Denkmalliste gelöscht wird. Auch das ist mit dem neuen Denkmalschutzgesetz in NRW nun einfacher möglich, in dem der Besitzer die Löschung vorschlagen kann.
„Vieles wird leichter“ – Neues Denkmalschutzgesetz entlastet Hausbesitzer in NRW
Im Fokus der Neuerungen stehen Kirchen. Gemeinden sollen es ab sofort leichter haben, Bauarbeiten an dem Gebäude durchzuführen. Stimmt die Denkmalschutzbehörde einer Veränderung nicht zu, könnte die Gemeinde nun eine übergeordnete Behörde und einen Ausschuss des Landes einschalten, um die Entscheidung durchzuboxen. Das macht die Sache für Gemeinden leichter, aber auch bauliche Veränderungen an den Kirchen wahrscheinlicher.
Die Stadt Bochum meint: „Für Religionsgemeinschaften besteht die Möglichkeit, die Entscheidungen der Unteren Denkmalbehörden auszuhebeln“. Bei aller Kritik der Stadt, dass Denkmäler weniger geschützt werden können, mehr Arbeit für zu wenig Personal entsteht und deshalb in Zukunft weniger Häuser auf die Liste aufgenommen werden könnten – für Eigentümer bedeutet das neue Gesetz: Vieles wird leichter.
Rubriklistenbild: © Hans Blossey/Imago